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Orientierungspraktikum und Berufspraktische Tätigkeit 1

Welche Informationen finde ich auf dieser Seite?

  1. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den beiden Praktika Modulen Orientierungspraktikum und Berufspraktische Tätigkeit 1 nach der Bachelor Psychologie Prüfungsordnung 2020.
  2. Wenn Sie Fragen haben, prüfen Sie erst genau, ob die Antwort bereits auf dieser Seite zu finden ist. Wenn das nicht der Fall ist, wenden Sie sich gerne an Yannik Stegmann.
  3. Die Verbuchung und Anrechnung dieser beiden Module erfolgt über den Lehrstuhl Psychologie I, der Vorgang ist unten beschrieben.
  4. Die Verbuchung des Moduls Berufspraktische Tätigkeit 2 erfolgt am Lehrstuhl Psychologie III. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Fachstudienberatung

Was bedeuten die Modulformen Psychotherapie oder Psychologie?

Das Orientierungspraktikum und die Berufspraktische Tätigkeit 1 können jeweils in der Modulform Psychotherapie oder Psychologie abgeleistet werden. Für eine mögliche Approbation nach dem Master ist es notwendig, dass Sie beide Module in der Modulform Psychotherapie ableisten. Nur wenn Sie die nicht Approbation anstreben, können Sie die Module in der Modulform Psychologie ableisten.

Welche Praktika können angerechnet werden?

Sie finden die Anforderungen an Praktikumsleistungen für die Module im Modulhandbuch Prüfungsordnung 2020, sowie für die Form Psychotherapie in der Approbationsordnung:

  1. Orientierungspraktikum Psychotherapie: § 14 PsychThApprO
  2. Berufspraktische Tätigkeit Psychotherapie 1: § 15 PsychThApprO

Welche Berufsgruppen sind als Betreuung zulässig?

Neue Regeln ab 01.07.2023: Bei der Betreuung wird zwischen Orientierungspraktikum und Berufspraktische Tätigkeit I unterschieden:

  • Das Orientierungspraktikum darf von jeder Person mit einem Diplom/Master-Abschluss in Psychologie betreut werden.
  • Für die Berufspraktische Tätigkeit I erlaubt die Approbationsordnung weiterhin nur diese Berufsgruppen als Betreuung:
    1. Psychologische Psychotherapeut/innen (PP)
    2. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen (KJP)
    3. Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 1 PsychThG), d.h. Absolventen des neuen Masterstudiengangs, die erst nach und nach in den Arbeitsmarkt kommen
  • Ärztliche Berufsgruppen sind von der Approbationsordnung explizit nicht als mögliche Betreuung eingeschlossen, insbesondere:
    1. Keine ärztlichen Psychotherapeut/innen
    2. Keine Fachärzte in psychotherapienahen Fächern

Wie funktioniert der Anrechnungsprozess?

Auf folgender Abbildung sind die Anforderungen und der Anrechnungsprozess informell illustriert:

Wie läuft die Verbuchung der Praktika ab?

Das Orientierungspraktikum und die Berufspraktische Tätigkeit 1 werden gemeinsam verbucht. Reichen Sie daher erst alle Unterlagen gemeinsam ein, wenn Sie beide Praktika absolviert haben. Bitte rechnen Sie zur Verbuchung der Praktika, vor allem in der Vorlesungsfreien Zeit, bis zu vier Wochen Zeit ein. Zur Anrechnung gehen Sie dazu vor wie folgt:

  1. Schließen Sie Orientierungspraktikum und die Berufspraktische Tätigkeit 1 ab
  2. Melden Sie sich bei den Prüfungen mit dem Prüfer Yannik Stegmann an. Der Anmeldezeitraum ist das komplette Jahr, Sie können sich also kurz vor der Abgabe Ihrer Unterlagen anmelden.
  3. Senden Sie folgende Dokumente als PDF an praktikum@psychologie.uni-wuerzburg.de:
    1. Beide Praktikumsbescheinigungen
    2. Beide Praktikumsberichte
    3. Aktuelle Immtrikulationsbescheinigung
    4. Nachweis über 60 erbrachten ECTS vor Beginn der Berufspraktische Tätigkeit 1

Kann ich die Praktika auch in einer anderen Reihenfolge ableisten?

Ja, solange jeweils die Voraussetzungen der einzelnen Module erfüllt sind.

Werden psychotherapeutische Privatpraxen als adäquate Praktikumseinrichtungen anerkannt?

Psychotherapeutische Privatpraxen werden i. A. nicht als geeignete Praktikumsstellen für die Modulformen Psychotherapie anerkennt. Praktika in Privatpraxen können wenn geeignet im Modul Berufspraktische Tätigkeit 2 verbucht werden. Psychotherapiepraxen mit Kassenzulassung sind hingegen i.d.R. geeignet.

Kann ich Praktika aufteilen oder bündeln?

  • Ein Praktikumsmodul auf mehrere Praktika aufteilen: Ein Prakikumsmodul kann nicht auf mehrere Praktika aufgeteilt werden. Das heißt, die Mindestdauer in jedem angegeben Praktikumsmodul darf nicht unterschritten werden. Beispielsweise ist für das Orientierungspraktikum eine Aufteilung in 1 Woche bei Institution A und 3 Wochen bei Institution B nicht möglich.
  • Ein Praktikum auf mehrere Praktikumsmodule aufteilen: Sie können, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, ein längeres Praktikum am Stück in einer Einrichtung machen, das Sie dann auf mehrere Praktikumsmodule aufteilen. Beispielsweise können Sie das Orientierungspraktikum und die Berufspraktische Tätigkeit 1 in einem 10-wöchigem Praktikum am Stück machen. In diesem Fall müssen Sie sich die notwendigen Bescheinigungen für jedes angerechnete Praktikumsmodul einzeln ausstellen lassen. Im Beispiel benötigen Sie eine Bescheinigung für die 4 Wochen Orientierungspraktikum und eine Bescheinigung für die 6 Wochen Berufspraktische Tätigkeit 1. Das jeweils andere Kästchen muss dabei leer bleiben. Praktikumsberichte müssen auch für jedes angerechnete Praktikum extra verfasst werden, Abschnitte die unverändert sind können jedoch übertragen werden. Das gleiche ist auch mit der Berufspraktischen Tätigkeit 2 möglich.
  • Ein Praktikum auf mehrere Zeitintervalle aufteilen: Sie können, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, ein längeres Praktikum in einer Einrichtung auf mehrere Zeitintervalle mit zwischenzeitlichen Unterbrechungen aufteilen. Sie benötigen in diesem Falle nur eine Bescheinigung die alle Intervalle zusammen bescheinigt. Vermerken Sie die Zeitintervalle dann auf der Praktikumsbescheinigung.
  • Eine Prakitkumseinrichtung auf meheren Prakitka aufteilen: Sie können natülich in einer Einrichtung mehrere Prakikta absolvieren und anrechnen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Wir empfehlen Ihnen jedoch, möglichst vielseitige Prakikta zu machen um breite Erfahrungen für die spätere Berufswahl zu sammeln.

Wie prüfe ich, ob meine Einrichtung für die Approbation zugelassen ist?

Die Regierung erfordert, dass Einrichtungen, in denen das Orientierungspratktikum Psychohtherapie oder die Berufspraktische Tätigkeit 1 Psychotherapie absolvierte werden, vor Praktikumsbeginn als adäquate Praktikumsstellen bescheinigt werden.

  1. Bisherige Meldungen an Regierung (Google Tabelle): Prüfen Sie hier, ob Ihre Praktikumseinrichtung bereits vor Ihrem ersten Praktikumstag gemeldet wurde. Falls ja müssen Sie nicht weiter tun.
  2. Anerkennungsformular: Falls Ihre Einrichtung noch nicht gemeldet wurde, füllen Sie das Anerkennungsformular aus und senden es an praktikum@psychologie.uni-wuerzburg.de. Psychotherapeutische Praxen sind in der Regel nicht in der Liste aufgeführt. Sie bekommen die Bescheinigung dann unterschrieben als PDF zurückgeschickt. Reichen Sie diese Bescheinigung bei Ihrer Anmeldung zur Approbation mit ein.

Folgende Einrichtungen sind prinzipiell zulässig (siehe Praktikumsbescheinigung):

  1. Orientierungspratkikum Psychohtherapie: "Das Praktikum erfolgte in einer interdisziplinären Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden."
  2. Berufspraktische Tätigkeit 1 Psychotherapie: "Das Praktikum erfolgte in einer: 1. Einrichtung der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung, 2. Einrichtung der Prävention oder der Rehabilitation, die mit den in Nummer 1 genannten Einrichtungen vergleichbar sind, 3. Einrichtung für Menschen mit Behinderungen oder 4. in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung."

Wichtig: Die prinzipielle Zulassung einer Einrichtung als Praktikumsstelle macht keine Aussage darüber, ob Ihr Praktikum in dieser Einrichtung auch den Anforderung der Approbiation- und Prüfungsordnun genügt, das müssen Sie unabhängig davon prüfen.

Welche Praktikumsbescheinigungen brauche ich?

Folgende Praktikumsbescheinigungen sind vom Praktikumsgeber auszufüllen:

Wie weiße ich nach, dass ich vor Beginn der Berufspraktischen Tätigkeite 1 Psychotherapie bereits 60 ECTS erbracht habe?

  1. Geben Sie zum Beispiel eine Transcript of Records mit einem Datum vor Beginn des Praktikums ab, Noten sehr gerne geschwärtzt.
  2. Es zählt im Zweifel jeweils der Tag, an dem Sie die entsprechende Prüfung abgelegt haben, nicht der Tag der Notenverbuchung. In diesem Fall reichen Sie ein Dokument ein, in dem die Tage aufgeführt sind, an dem Sie die Prüfungen absolviert haben.

Wie teile ich meine Praktikumserfahrungen mit der FiPs?

Damit nachfolgende Studierende von Ihren Erfahrungen profitieren können und sich orientieren können organisiert die FiPs dankenswerterweise ein Forum zum Austausch über Praktika.

  1. Formular Praktikumserfahrungen (freiwillig): Füllen Sie das Formular aus und senden es per E-Mail an die FiPs. Ihre Angaben werden dann von der FiPs im Internet öffentlich zugänglich gemacht.
  2. Praktikumsdatenbank der FiPs: Hier können sie Erfahrungsberichte einsehen.

Was muss ich beim Praktikumszeugnis beachten?

Für spätere Bewerbungen empfiehlt es sich nachdrücklich, dass Sie sich ein Praktikumszeugnis ausstellen lassen (nur für Ihre Unterlagen, nicht für die Anrechnung). Solche Arbeitszeugnisse unterliegen gewissen Regeln. Legen Sie Widerspruch ein und verhandeln Sie nach, wenn Sie mir Ihrer Bewertung nicht einverstanden sind, formale Fehler vorliegen, oder Ihre Tätigkeitsfelder nicht umfänglich dargestellt sind.

Wie verfasse ich einen Praktikumsbericht?

  • Der Praktikumsbericht für das Orientierungspraktikum und die Berufspraktische Tätigkeit 1 soll gemäß Prüfungsordnung jeweils einen Umfang von circa 6 Seiten haben.
  • Für jedes angerechnete Modul muss ein eigener Praktikumsbericht erstellt werden (auch wenn Praktika vor dem Studium absolivert wurden, oder kombiniert wurden)
  • Orientierung zur Gestaltung gibt dieser Leitfaden. Lassen Sie den letzten Abschnitt mit der Veröffentlichung über die FiPs weg. Bitte beachten Sie, dass der Praktikumsbericht für das Orientierungspraktikum und die Berufspraktische Tätigkeit 1 abweichend von dem hier genannten Leitfaden jeweils einen Umfang von circa 6 Seiten haben soll.
  • Gliedern Sie Ihren Praktikumsbericht in folgende Gliederungspunkte:
    • Beschreibung der Einrichtung und der Abteilung, in der das Praktikum getätigt wurde. Legen Sie dar, wie die Einrichtung den Anforderung der Approbationsordnung genügt.
    • Beschreibung der Rahmenbedingungen: Arbeitszeiten, Betreuung, Vergütung
    • Beschreibung der eigenen Tätigkeiten. Legen Sie dar, wie diese Tätigkeiten den Anforderung der Approbationsordnung genügt. Was konnte ich selber tun, wo durfte ich zuschauen?
    • Beschreibung des Bewerbungsverfahrens. Hinweise für zukünftige Bewerber.
    • Bewertung: Was habe ich gelernt? Was war positiv, was war negativ?
    • Empfehlung: Für wen wäre diese Praktikumsstelle interessant, für wen nicht?

Was muss ich beim Wechsel von Prüfungsordnung 2015 in 2020 beachten?

Bei einem Wechsel der Prüfungsordnung 2015 in 2020 sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Es können bereits erbrachte Praktika nur dann als Modulform Psychotherapie angerechnet werden, wenn sie den Anforderungen der Approbationsordnung und der neuen Prüfungsordnung genügen.
  2. Für eine Anrechnung brauchen Sie eine (ggf. nachträglich) ausgefüllte Praktikumsbescheinigung Psychotherapie. Die notwendigen Voraussetzungen können alternativ durch äquivalente Dokumente nachgewiesen werden (zum Beispiel ein Arbeitszeugnis mit den notwendigen Angaben).
  3. 60 ECTS Regelung: Die Voraussetzung, dass für die Berufspraktische Tätigkeit Psychotherapie 1 bei Beginn des Praktikums 60 ECTS Punkte im Studiengang erbracht sein müssen, ist auch dann erfüllt, wenn Sie diese 60 ECTS Punkte vor Beginn des Praktikums nach der Prüfungsordnung 2015 absolviert haben, und diese 60 ECTS auch für die neue Prüfungsordnung angerechnet werden.

Kann ich Tätigkeiten vor dem Studium anrechnen?

Tätigkeiten, in denen Sie vor dem Studium nicht als "Praktikant" angestellt waren, die aber dennoch die Voraussetzungen des Orientierungspraktikums nachweislich erfüllen qualifizieren sich zur Anrechnung als Orientierungspraktikum. Beispiel: Erwerbstätigkeiten, Ausbildung, FSJ. Am einfachsten ist ein solcher Nachweis erbracht, indem Sie sich nachträglich die entsprechende Praktikumsbescheinigung Psychotherapie ausfüllen lassen.

Was bedeutet Vollzeit?

Die geforderten Arbeitsstunden ergeben sich aus Äquivalenten zu Vollzeitwochenarbeitszeiten. Die genau Stundenzahl ist nicht festgelegt und orientiert sich an den Vorgaben der Praktikumseinrichtung und dem üblichen Verständnis von Vollzeit von circa 40 Stunden pro Woche.

Was ist das Forschungsorientierte Praktikum I (§ 13 PsychThApprO)?

In der Approbationsordnung ist für den Bachelor ein Forschungsorientiertes Praktikum I (§ 13 PsychThApprO) vorgesehen. Das decken Sie mit den beiden Modulen "Einführung in empirische und experimentelle Forschungsmethoden” (06-PSY-EFM-202-m01) plus “Versuchspersonenstunden” (06-PSY-VP-202-m01) ab.

Woher bekomme ich die Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt?

Bei der Fachstudienberatung bekommen Sie die Bescheinung, dass es sich um Pflichtpratkika handelt. Alle Infos hierzu finden Sie auf dieser Seite.

Sind Auslandspraktika anrechenbar?

Nein, für die Modulformen Psychotherapie sind ausschließlich in Deutschland absolvierte Praktika anrechenbar, keine Praktika im Ausland (inkl. nicht Österreich, Schweiz), da nicht approbationskonform. In der Modulform Psychologie oder Berufspraktische Tätigkeit 2 sind Auslandspraktika möglich, sofern die Bedingungen der Prüfungsordnung eingehalten sind. Sie können die benötigten Praktikumsbescheinigungen dann auf Englisch übersetzen und unterschreiben lassen.

Wie wirken die beiden Praktikumsmodule auf die Bachelornote?

Der Wahlpflichtbereich geht mit 19 ECTS-Punkten in die Studienfachnote und somit in die Gesamtnote ein (siehe §9 der PO 2020), unabhängig davon, dass die Unterbereiche "Orientierungspraktikum" und "Berufspraktische Tätigkeit 1" in sich mit 0 ECTS gewichtet werden, da unbenotet. Die Note aus der "Vertiefung" wird also im Wahlpflichtbereich und der Gesamtnote mit 19 ECTS gewichtet. Haben Kandidaten eine schlechtere Note, kann diese aufgrund des Hierarchiemodells noch verbessert werden, indem eine weitere Vertiefung mit einer besseren Note abgeschlossen wird. Dann geht die bessere der beiden Noten in die Berechnung der Gesamtnote ein. Im Zeugnis werden beide Module/Unterbereiche ausgewiesen, so dass beide "Vertiefungen" nachgewiesen werden können.


Ansprechpartner: Yannik Stegmann

public/intern.txt · Last modified: 22.03.2024 09:52 by Yannik Stegmann