Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
| public:intern [2024/08/12 14:11 CEST] – [Kann ich Tätigkeiten vor dem Studium anrechnen?] Yannik Stegmann | public:intern [2025/10/13 14:30 CEST] (aktuell) – [Wie verfasse ich einen Praktikumsbericht?] Yannik Stegmann | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 103: | Zeile 103: | ||
| * Der Praktikumsbericht für das Orientierungspraktikum und die Berufspraktische Tätigkeit 1 soll gemäß Prüfungsordnung jeweils einen Umfang von circa 6 Seiten haben. | * Der Praktikumsbericht für das Orientierungspraktikum und die Berufspraktische Tätigkeit 1 soll gemäß Prüfungsordnung jeweils einen Umfang von circa 6 Seiten haben. | ||
| * Für jedes angerechnete Modul muss ein eigener Praktikumsbericht erstellt werden (auch wenn Praktika vor dem Studium absolivert wurden, oder kombiniert wurden) | * Für jedes angerechnete Modul muss ein eigener Praktikumsbericht erstellt werden (auch wenn Praktika vor dem Studium absolivert wurden, oder kombiniert wurden) | ||
| - | * Orientierung zur Gestaltung gibt {{ :public:praktikumsbericht_leitfaden.pdf |dieser Leitfaden}}. Lassen Sie den letzten Abschnitt mit der Veröffentlichung über die FiPs weg. Bitte beachten Sie, dass der Praktikumsbericht für das Orientierungspraktikum und die Berufspraktische Tätigkeit 1 abweichend von dem hier genannten Leitfaden jeweils einen Umfang von circa 6 Seiten haben soll. | + | * Orientierung zur Gestaltung gibt {{ :public:praktikumsbericht_leitfaden_2025.pdf |dieser Leitfaden |
| * Gliedern Sie Ihren Praktikumsbericht in folgende Gliederungspunkte: | * Gliedern Sie Ihren Praktikumsbericht in folgende Gliederungspunkte: | ||
| * Beschreibung der Einrichtung und der Abteilung, in der das Praktikum getätigt wurde. Legen Sie dar, wie die Einrichtung den Anforderung der Approbationsordnung genügt. | * Beschreibung der Einrichtung und der Abteilung, in der das Praktikum getätigt wurde. Legen Sie dar, wie die Einrichtung den Anforderung der Approbationsordnung genügt. | ||